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   BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15   

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https://dejure.org/2015,24081
BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15 (https://dejure.org/2015,24081)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2015 - 2 StR 105/15 (https://dejure.org/2015,24081)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 2 StR 105/15 (https://dejure.org/2015,24081)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 S 1 StGB, § 53 Abs 2 S 2 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung bei Absehen von Gesamtstrafenbildung mit Geldstrafe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl in die Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung bei Absehen von Gesamtstrafenbildung mit Geldstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung einer Geldstrafe aus einem Strafbefehl in die Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 306
  • StV 2016, 562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 423/10

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsurwirkung; Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15
    Es hat dabei aber - wie der Generalbundesanwalt zutreffend angemerkt hat - übersehen, dass eine solche Vorverurteilung auch dann eine Zäsurwirkung im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB entfaltet, wenn das Gericht von einer Einbeziehung der dortigen Strafe absieht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 432/10, StraFo 2011, 61 f.).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Dass die Geldstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 17. August 2011 im Urteil vom 14. Mai 2012 nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB behandelt worden sind, lässt die Zäsurwirkung des Urteils vom 17. August 2011 nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 2 StR 105/15, NStZ-RR 2015, 306; Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 423/10, StraFo 2011, 61 f.).
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